DIE GESCHICHTE DES OSMANISCHEN BANKWESENS

Die Wurzeln des Bankwesens gehen auf das Italien des 13. Jahrhunderts zurück. Das Bankwesen blühte jedoch erst während und nach der industriellen Revolution in Europa auf und wirkte sich dann auch auf das Bankensystem im Osmanischen Reich aus
1 Aralık 2017 Cuma
1.12.2017

Die Wurzeln des Bankwesens gehen auf das Italien des 13. Jahrhunderts zurück. Das Bankwesen blühte jedoch erst während und nach der industriellen Revolution in Europa auf und wirkte sich dann auch auf das Bankensystem im Osmanischen Reich aus

Das Bankwesen entstand im 13. Jahrhundert in Italien und breitete sich von dort in der ganzen Welt aus. Banken in Europa hatten begonnen als populäre Einrichtungen zu dienen, in denen sich die Geschäftsaktivitäten nach der industriellen Revolution beträchtlich weiterentwickelten. Zu der Zeit führte das Osmanische Reich gefestigte Geschäftsbeziehungen mit Europa, und auch die ersten Beispiele von Banken begannen im Osmanischen Reich in jenen Tagen zu entstehen.

Privilegiert gegen Schulden

Im Jahre 1845 entstand zwischen dem Osmanischen Reich und zwei Devisenhändlern ein Abkommen, diese arbeiteten als moderne Bankiers im Istanbuler Galata-Viertel. So wie das Abkommen verlangte, fixierten die Devisenhändler die Sätze an den britischen Pfund Sterling und im Gegenzug durften sie private Banken gründen. Daher wurde die erste osmanische Bank 1847 unter dem Namen „Bank-i Dersaadet" gegründet. Jedoch hatte die Bank kein Kapital. Da die Rechnungen der Bank nur wegen des Ansehens der Gründer angenommen und in Umlauf gebracht worden waren, ging das Unternehmen nach kurzer Zeit in Konkurs.

Mit dem britischem Kapital wurde dann 1856 die „Bank-ı Osmani" (Osmanische Bank) mit dem Hauptsitz in London gegründet. Mit der Hinzunahme vom französischen Kapital im Jahre 1863 setzte die Bank seinen Fortbestand mit dem Namen „Bank-ı Osmani-i Şahane" fort. Sie diente als eine Zentralbank für Unternehmen sowie Investoren. Im Jahr 1877 lieh sich auch die osmanische Regierung von den Devisenhändlern in Galata und der Osmanischen Bank Geld für den russisch-türkischen Krieg von 1877-78.

Die Osmanische Bank gilt als die erste moderne Bank im Osmanischen Reich und der modernen Republik. Die Bank hatte sogar das Privileg, Geld zu prägen. Sie diente noch lange nach der Gründung der modernen Türkischen Republik unter dem Namen Osmanische Bank. Gegründet mit Kapital, das von muslimischen Indern nach Ankara geschickt wurde, die die türkische Regierung in ihrem Krieg mit den Griechen im Jahre 1920 unterstützen wollten, wurde alsbald „İş Bank" der Rivale der „Osmanischen Bank". İş Bank mit seinem Sitz in Ankara konnte sich gegen die Osmanische Bank mit Hauptsitz in Istanbul durchsetzen und wurde der neue Führer des inländischen Finanzsystems. Mit anderen Worten: Ankara hat sich gegen Istanbul durchgesetzt.

Inländisches Kapital im Sicherheitsfonds

Nach der Osmanischen Bank öffneten im Laufe der Zeit mehrere Banken - alle im Besitz von Ausländern. Da sowohl die İş Bank als auch die Osmanische Bank mit ausländischem Kapital gegründet wurden, gewährten sie Kredite hauptsächlich an ausländische Händler. Daher gingen die Einheimischen zu Devisenhändlern, von denen die meisten keine Muslime waren - oder zum staatlichen Büro, das das Vermögen von Witwen und Waisen verwahrte.

Mit den Bemühungen von Mithat Pascha, dem Gouverneur der Provinz Nis (im heutigen Serbien), wurde in Ruse - der fünftgrößten Stadt im heutigen Bulgarien - der erste Sicherheitsfonds 1863 in der osmanischen Hauptstadt gegründet und ein zweiter eröffnete dort fünf Jahre später im Jahr 1868. Die Gelder wurden von der Öffentlichkeit unter Kontrolle der Regierung verwaltet. Das Eigentum der Öffentlichkeit wurde im Sicherheitsfonds gesammelt, und diejenigen, die einen Kredit beantragten, erhielten das Geld durch einen Pfand oder durch Bürgen. Aufgrund finanzieller und politischer Krisen wurde darüber hinaus der Ziraat Bank im Jahr 1907 ein Sicherheitsfonds gewährt.

Betriebsgrundsätze

Zu dieser Zeit waren Zinsgeschäfte nicht legal, da das Scharia-Recht - das im Imperium geltende Gesetz – diese verbat. Das islamische Recht erlaubte jedoch Zinsgeschäfte im Ausland. Da das Zentrum der Bank im Ausland angesiedelt war, wurden jene Transaktionen im Sinne des islamischen Rechts nicht als illegal betrachtet.

Bei der Kreditvergabe kaufte der Gläubiger im Gegenzug etwas zu einem höheren Preis. Das Arbeitsprinzip der osmanischen Banken war so: Wenn ein Kunde beispielsweise einen Kredit von 100 Münzen wollte, verkaufte der Kassierer einen Stift, ein Buch oder eine Uhr an den Kunden für neun Münzen auf Rechnung, und stellte dann das Darlehen zur Verfügung. So stieg die Schuldlast des Kunden bei der Bank auf 109 Münzen.

Diese Art des Verkaufs (muamala), die in Zeiten, in denen es unmöglich war, im Falle von Geldknappheit zinslose Kredite zu finden, als Lösung diente, wurde als „Transaktionsverkauf" bezeichnet. Der Mindestpreis für die Zusatzzahlung wurde von der Regierung auf der Grundlage der damaligen Marktbedingungen festgelegt. Die Grenze der Menge lag in der Zeit von Sultan Süleyman dem Prächtigen (1526-1566) bei 10, bis 15 Prozent in der Zeit von Sultan Abdülmecid (1839-1861) und 9 Prozent in der Zeit von Sultan Abdülhamid II (1876-1909). Der Transaktionsverkauf kann als eine Art Trick betrachtet werden, aber dem war nicht so. Im Gegenteil, es war eine vom Gesetz vorgesehene Lösung. Kreditaufnahme und Verkauf wurden als zwei verschiedene Transaktionen akzeptiert. Darüber hinaus stand es den Kunden frei, über die Verkaufszahl zu entscheiden.

Stiftungen statt Banken

Bevor moderne Banken entstanden, gab es Geldstiftungen, die dazu dienten, die Bankbedürfnisse im Osmanischen Reich zu decken. Einige der Reichen widmeten den Stiftungen Gelder, um den Bedürftigen Darlehen zu gewähren. Sie verpufften jedoch, da sie so wenige waren.

Um die Gemeinschaft in die Lage zu versetzen, unerwartete Steuern leichter bezahlen zu können, haben wohlhabende Menschen aus Solidarität mit der Gemeinschaft spezielle Stiftungen gegründet, um zu helfen. Diese Stiftungen wurden gewissermaßen auch als Geldstiftungen aufgefasst. Sie waren nicht nur dazu da, bei Steuerzahlungen zu helfen, sie halfen auch denen, die wegen Krankheit nicht arbeiten konnten, sie halfen Beerdigungen für Bedürftige zur organisieren, sie unterstützten bedürftige jungen Frauen bei der Heirat, gründeten Geschäfte für bedürftige junge Männer oder halfen Familien, die ihr Zuhause verloren hatten. Durch die Stiftungen wurden auch Reparaturen von Straßen, Brücken, Gehwegen und Wasserleitungen von Dörfern und Nachbarschaften bezahlt. Ein beträchtlicher Teil dieser Stiftungen wurde 1869 an die Gemeinden übergeben. Nach der Proklamation der Republik sind alle verstaatlicht worden.

Bauernkredit: Länderfonds

Auf Initiative von Mithat Pascha, dem Gouverneur der Provinz Danube (Nis, Vidin und Silistra), begann ab 1863 in jeder Stadt die Gründung von sogenannten „memleket sandıkları" (Landeskassen). Diese Fonds wurden anstelle der zuvor erwähnten Stiftungen gegründet. Ein bestimmter Anteil, der in den Dörfern durch den Verkauf der landwirtschaftlichen Erträge erwirtschaftet wurde, kam in die Fonds. Als das Geld einen bestimmten Betrag erreichte, wurde es als Darlehen an Dorfbewohner vergeben. Die Laufzeit der terminierten Kredite variierte zwischen drei Monaten und einem Jahr. Verzinst wurde es mit 12 Prozent. Ende des Jahres wurde dann ein Drittel des reinen Gewinns auf Basis ihres Kapitals an die Dorfbewohner verteilt.

Die Verwaltung der Ländergelder lag in der Verantwortung von vier von der Gemeinde gewählten Personen. Der Verwaltungsrat des Fonds, der aus einem Bezirks-Gouverneur, einem Richter und zwei von der Gemeinde gewählten Personen bestand, regelte den Fonds. Die Fonds, die mit dem Ziel gegründet wurden, die Dorfbewohner vor Pfandleihern zu schützen und die Produktion anzukurbeln, waren das erste Beispiel für inländische Genossenschaften. Nachdem sie 1883 in „Menafi Sandıkları" (Sozialleistungen) umbenannt wurden, waren sie 1888 Bestandteil der „Ziraat Bank". Die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften, die 1935 gegründet wurden, entsprechen den Landesfonds